Umsetzung der eAkte im Amts- und Landgericht Flensburg
Nach der gesetzlichen Vorgabe des Bundes müssen in Schleswig-Holstein die Gerichtssäle zur Einführung der eAkte umgerüstet werden. In Flensburg zählen hierzu 21 Verhandlungsräume zzgl. Beratungsräume, die während des laufenden Betriebes mit einer ergonomischen Mediensteuerungsanlage ausgestattet werden. Neben der Anforderung des Medienkonzeptes, welches individuell auf den Raum und mit dem Nutzer, sowie dem Auftraggeber abgestimmt werden muss, gilt es in diesem Gericht auch den Denkmalschutz zu berücksichtigen.
Planung
Realisierung
LPH 2-8
2019 - heute
Bauherr
GM.SH AöR
Standort
Flensburg
Der Einbau der Medientechnik bedeutet auch eine darauf abgestimmte Planung der Beleuchtung in Bezug auf Blendschutz/Sonnenschutz, sowie Akustik, Barrierefreiheit hinsichtlich Seh-, Hör- und Geheingeschränkten und Einbindung von Lüftungskonzepten.